Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 39 Aufgaben
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 – L 7 SO 4797/16Zitiert von 2
- BSG, 29.05.2019 – B 8 SO 1/18 R
- BSG, 29.05.2019 – B 8 SO 3/18 R(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Vergütungsvereinbarung - Werkstatt für behinderte Menschen - Berücksichtigung von Unfallversicherungsbeiträgen für die Beschäftigten)Zitiert von 4
- FG Münster, 13.03.2025 – 5 K 894/22 U
- LSG Hessen, 24.07.2015 – L 5 R 429/12Zitiert von 1
- OLG Hamm, 20.08.2014 – 3 U 149/13
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 17.05.2023 – L 4 SO 205/20Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2023 – L 8 AL 3628/21Zitiert von 2
- LSG Bayern, 15.02.2023 – L 19 R 498/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/39#abs-1 (1) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 gestalten und organisieren die trägerübergreifende Zusammenarbeit zur einheitlichen personenzentrierten Gestaltung der Rehabilitation und der Leistungen zur Teilhabe im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft nach § 94 des Zehnten Buches. Sie trägt den Namen „Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation“.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/39#abs-2 (2) Die Aufgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation sind insbesondere